Ratgeber

Notlösung für Schmerzpatienten Gericht erlaubt Cannabis-Anbau

Cannabis wirkt nicht nur berauschend, sondern auch schmerzlindernd. In bestimmten Fällen gibt es deshalb Marihuana auf Rezept - allerdings zu hohen Preisen. Im Ausnahmefall dürfen Patienten ihr Gras nun selbst ziehen.

Chronisch kranke Patienten, denen außer der illegalen Droge Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft, dürfen diese in Ausnahmefällen zu Hause selbst zu Therapiezwecken anbauen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden.

Fünf Schwerkranke hatten gegen ein behördliches Anbauverbot geklagt. Die Bundesopiumstelle hatte ihnen zwar erlaubt, Medizinal-Cannabisblüten in der Apotheke zu kaufen. Doch Cannabis auf Rezept ist teuer, dort kostet ein Gramm Cannabis deutlich mehr als auf dem Schwarzmarkt. Die Krankenkassen zahlen nicht immer. Die Kläger hatten argumentiert, es käme sie erheblich günstiger, wenn sie die Pflanzen selbst ziehen dürften.

Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, stellte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser klar. Unter bestimmten Bedingungen könne diese Variante aber nach individueller Prüfung als "Notlösung" erlaubt werden. Voraussetzung ist demnach unter anderem, dass der Patient austherapiert ist, es keine Behandlungsalternative für ihn zu Cannabis gibt und Apotheken-Cannabis unerschwinglich ist. Außerdem muss gewährleistet sein, dass Dritte keinen Zugriff auf die Pflanzen und Produkte haben.

Bei drei Klägern waren nach Ansicht des Gerichts alle Bedingungen erfüllt. Hier muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nun erneut über die Anträge zum Eigenanbau befinden. In zwei Fällen wies das Gericht die Klagen ab, die Betroffenen können aber noch Berufung einlegen.

Alle Kläger leiden seit vielen Jahren an chronischen Krankheiten. Zwei von ihnen leben mit Multipler Sklerose, einer mit ADHS. Zwei weitere haben nach Verkehrsunfällen chronische Schmerzen. Die Cannabis-Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) können in solchen Fällen krampflösende und schmerzlindernde Wirkung entfalten.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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