Ratgeber

Care Energy insolvent Das müssen Kunden jetzt wissen

Die Bundesnetzagentur witterte schon letzten Sommer eine mögliche Pleite von Care Energy. Jetzt ist es so weit: der Energiedienstleister hat Insolvenz angemeldet. Was heißt das für die Kunden?

Richtig überraschend war die Nachricht vom Wochenende nicht: Care-Energy ist pleite. Einen Monat nach dem Tod des Firmengründers Martin Kristek haben die Care-Energy AG, die Care-Energy Holding GmbH und die Care-Energy Management GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Schon lange ermittelte die Bundesnetzagentur wegen des Verdachts auf fehlende Leistungsfähigkeit gegen den Energiedienstleister, auch nachdem sich zahlreiche Kunden wegen verzögerter Abrechnungen und nicht ausgezahlter Guthaben beschwert hatten. Zuletzt hatte Care Energy noch 12.500 Kunden mit Strom und 2000 Kunden mit Gas beliefert. Wie geht es jetzt für sie weiter?

Eines müssen sie zumindest nicht befürchten: Dass sie plötzlich ohne Gas und Strom dastehen. Zunächst liefert Care Energy weiter. Ob auf Dauer, entscheidet der Insolvenzverwalter. Er muss klären, ob der Geschäftsbetrieb und somit auch die Lieferung aufrechterhalten werden kann. Bei der Insolvenz von Flextrom und Teldafax war das keine Lösung von Dauer. Bei Care Energy macht der vorläufige Insolvenzverwalter Jan Wilhelm aber Hoffnung. Vorrangiges Ziel sei die Restrukturierung und Sanierung, sagte er dem Hamburger Abendblatt. Sollte das nicht klappen, übernimmt der örtliche Grundversorger. Die Ersatzversorgungstarife sind allerdings ziemlich teuer, weshalb man sich möglichst schnell nach einem anderen Anbieter umsehen wollte.

Auch wenn die Zukunftsaussichten ungewiss sind, können die Kunden jetzt nicht einfach das Weite suchen. Die Verträge laufen weiter, ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Wer raus will, muss sich an die vereinbarte Kündigungsfrist halten. "Bei Care Energy ist das in der Regel ein Monat", so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Wer verhindern will, in die Grundversorgung zu rutschen, sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Was ist mit offenen Rechnungen?

Auch Abschläge und Nachzahlungen müssen beglichen werden – vorausgesetzt, sie wurden  korrekt berechnet. Dafür muss der Insolvenzverwalter aber erstmal die neue Bankverbindung kommunizieren, sagt Henschler: "Solange die neuen Bankdaten nicht mitgeteilt werden, sollte man die Zahlung aussetzen."

Den Verbraucherzentralen Sachsen liegen aber auch zahlreiche nicht nachvollziehbare Rechnungen und unschlüssige Inkasso-Forderungen vor. Hier sieht sie Sache anders aus. Wenn es auch auf Nachfrage keine korrekte Schlussrechnung gibt, muss man nicht zahlen –auch nicht gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Energieanbieter sind dazu verpflichtet, eine korrekte und nachvollziehbare Schlussrechnung auszustellen.

Pech haben all jene, die noch Geld von Care Energy zurückbekommen. Sie können ihre Forderungen anmelden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das dürfte im Mai der Fall sein wenn der Insolvenzgeldzeitraum endet. Dann gibt es aber wahrscheinlich nur einen Bruchteil des Geldes zurück.

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Quelle: ntv.de, ino

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