Panorama

Erstmals als Mord bewertet Raser-Urteil landet wohl vor dem BGH

Lebenslange Haft wegen Mordes: So lautet das Urteil gegen zwei Männer, bei deren illegalem Autorennen ein Mensch ums Leben gekommen ist. Doch die Verteidigung will das nicht hinnehmen.

Nach einem aufsehenerregenden Mord-Urteil gegen zwei Autoraser in Berlin hat die Verteidigung Revision angekündigt. Ein Anwalt des 28-Jährigen, der einen Mann totgefahren hatte, sagte nach der Urteilsverkündung: "Wir werden Rechtsmittel einlegen."

Mord und Totschlag

Das Strafgesetzbuch definiert zwei verschiedene Tötungsdelikte: Mord und Totschlag.

Laut §211 ist Mörder, wer "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken einen Menschen tötet". Mörder bekommen demnach eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Den Straftatbestand des Totschlags definiert §212: "Wer einen Menschen tötet, ohne ein Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft." In besonders schweren Fällen ist auch eine lebenslange Haft möglich.

In diesem Fall wäre als nächste Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig. Die Bundesrichter müssten dann überprüfen, ob das Urteil rechtlich korrekt erging und ob die Zumessung des Strafmaßes fehlerfrei ist. Das Urteil Mord ist für diese Form der Raserei mit tödlichem Ausgang nach jetzigem Kenntnisstand bislang einmalig. Der Verteidigung dürfte es darum gehen, die Einstufung als Mord und die darauf beruhende Verurteilung zu lebenslanger Gefängnisstrafe anzufechten. Beiden Angeklagten wurde zudem lebenslang der Führerschein entzogen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die Anwälte der beiden Raser hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gefordert. Sie argumentierten, die Männer hätten das Risiko nicht erkannt, sondern seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.

Gemeingefährliches Auto

Das Gericht begründete das Urteil für den Todesfahrer und den Fahrer des zweiten Autos mit einem "mittäterlichen Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz". Die Männer seien in der Berliner Innenstadt mit Vollgas gefahren, um ein Rennen zu gewinnen. Als juristisches Mordmerkmal erkannte das Gericht, dass in diesem Fall die Autos als Tatwaffe ein gemeingefährliches Mittel gewesen seien. Das von der Anklage angeführte Mordmerkmal niedriger Beweggründe sahen die Richter nicht.

Die beiden Raser hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe verursacht. Der eine Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Bei der vorangegangenen Fahrt über den Ku'damm hatten die beiden Männer mehrere rote Ampeln überfahren. Beim Zusammenstoß fuhren sie etwa 160 Stundenkilometer schnell.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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