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Von Abwasser bis Versicherung Das sollten Wohnmobil-Einsteiger wissen

Keine Vollpension, kein Zimmermädchen, dafür viel Freiheit und Privatsphäre: Urlaub im Wohnmobil hat seinen Reiz.

Keine Vollpension, kein Zimmermädchen, dafür viel Freiheit und Privatsphäre: Urlaub im Wohnmobil hat seinen Reiz.

(Foto: imago/alimdi)

Darf man im Wohnmobil eigentlich überall übernachten? Gibt es spezielle Verkehrsregeln? Zahlt die Hausratversicherung, wenn eingebrochen wird? Diese Fragen hat sich wohl jeder Neu-Camper schon gestellt.

Ein Wohnmobil verspricht maximale Flexibilität. Man fährt los, hält, wo man will und bleibt, so lange es einem gefällt. Laut Stiftung Warentest verbringen etwa 500.000 Deutsche im Jahr ihren Urlaub im rollenden Zuhause, entweder im eigenen oder im gemieteten. Erfahrene Camper wissen, was auf sie zukommt. Doch gerade für Neulinge gibt es vieles zu beachten.

Welchen Führerschein braucht man?

Wer vor 1999 einen Führerschein der Klasse 3 gemacht hat, darf damit Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen bewegen. Das reicht auch für große Wohnmobile locker aus. Bei den neueren B-Führerscheinen liegt das Limit bei 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Das sollte man beim Kauf oder beim Mieten unbedingt beachten. Zum Gesamtgewicht zählt neben dem Fahrzeug selbst auch alles, was eingeladen wird. Also Gepäck, Fahrräder am Heck und natürlich die Passagiere.

Darf man überall übernachten?

Erholungspausen am Steuer sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das gilt für Autos und auch für Wohnmobile überall dort, wo Parken laut Straßenverkehrsordnung zulässig ist. Wer also eine Nacht am Straßenrand steht, hat normalerweise nichts zu befürchten, das zählt zum sogenannten "Gemeingebrauch". Das Gleiche gilt für öffentliche Parkplätze, wenn diese auch für Wohnmobile offen sind. Das Schild "Nur für Pkw" schließt Caravans dagegen aus.

Wichtig: Ruhepause bedeutet wirklich nur Übernachten und dann möglichst bald weiterfahren. Eine Nacht ist in Ordnung, zwei schon nicht mehr. Außerdem darf man sich am öffentlichen Abstellort nicht wie auf einem Campingplatz ausbreiten. Tisch und Stühle müssen also im Wohnmobil bleiben, auch Vorzelte zählen nicht mehr zum zulässigen Gemeingebrauch.

Gilt das auch im Ausland?

Nicht unbedingt. In Belgien, Italien und Österreich ist wildes Campen für eine Nacht normalerweise erlaubt. Doch in den meisten europäischen Ländern gelten strengere Regelungen. In Portugal, Dänemark oder Griechenland beispielsweise ist das Übernachten außerhalb von Campingplätzem generell verboten. In Großbritannien, Irland, Norwegen oder Frankreich sind die örtlichen Vorschriften zu beachten.

Was kostet das Abstellen?

Wasser auffüllen, Abwasser ablassen oder Strom aufladen - kostenpflichtige Stellplätze bieten die nötige Infrastruktur.

Wasser auffüllen, Abwasser ablassen oder Strom aufladen - kostenpflichtige Stellplätze bieten die nötige Infrastruktur.

(Foto: imago/blickwinkel)

Wer die Nacht im Camper an der Straße oder in der freien Natur verbringt, zahlt dafür gar nichts. Frischwasser oder Strom für die Batterie gibt es hier natürlich nicht. Und den Abwassertank darf man auch nicht in der Wildnis entleeren. Spätestens alle paar Tage sollte man also einen offiziellen Stellplatz ansteuern. Die Preise variieren nach Saison und Lage, meist rufen die Betreiber zwischen 5 und 15 Euro pro Nacht auf.

Wie lange dürfen Wohnmobile an einem Ort geparkt werden?

Die Straßenverkehrsordnung legt fest, wo und wie Fahrzeuge geparkt werden dürfen. Hier gelten für Wohnmobile die gleichen Regelungen wie für Autos. Zusammengefasst: Durch das Parken sollen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und möglichst wenig behindert werden. Eine zeitliche Beschränkung gibt es normalerweise nicht. Solange das Wohnmobil zugelassen und verkehrstüchtig ist, darf es also auch monatelang an der gleichen Stelle stehen. Nur übernachten darf man darin eben nicht. Und anders als Autos dürfen Wohnmobile mit mehr als 2,8 Tonnen Gesamtgewicht auch nicht mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt werden.

Bei Wohnwagen sieht die Sache übrigens anders aus. Wenn sie nicht an ein Auto gekoppelt sind, müssen sie nach spätestens 14 Tagen bewegt werden.

Darf man Abwasser in den Gully schütten?

Dass die Chemikalientoilette nicht im Gully entleert werden darf, versteht sich von selbst. Aber wie sieht es mit dem Grauwasser aus, das beim Duschen und Abwaschen entsteht? Auch das darf man nicht einfach auf die Straße schütten. Auf Campingplätzen und teils auch an Tankstellen gibt es sogenannte Dump-Stations, bei denen man das Abwasser loswird.

Dürfen sich Mitreisende während der Fahrt im Wohnbereich aufhalten?

Das klingt komfortabel, ist aber verboten. Solange der Wagen rollt, müssen alle Mitfahrer angeschnallt auf den Sitzplätzen bleiben.

Wie schnell darf man fahren?

Für Camper bis zu 3,5 Tonnen gelten die gleichen Geschwindigkeitslimits wie für Pkw.

Für Camper bis zu 3,5 Tonnen gelten die gleichen Geschwindigkeitslimits wie für Pkw.

(Foto: imago/JOKER)

Das hängt von der Größe ab. Für Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht greifen die gleichen Regeln wie für Pkw: Bis zu 100 km/h sind außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt, auf der Autobahn gelten - wenn nicht anders angegeben - keine Limits. Reisemobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur 80 km/h fahren und auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen maximal 100 km/h.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Wie bei Pkw ist die Haftpflicht auch für Wohnmobile ein Muss. Eine Vollkaskoversicherung ist sinnvoll, weil Schäden am Wohnmobil oft deutlich teurer sind als am Auto. Bei Mietfahrzeugen ist der Vollkaskoschutz Standard, allerdings meist mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 500 Euro. Das "Finanztest"-Magazin empfiehlt, nach Möglichkeit auf den Selbstbehalt zu verzichten. So müsse man bei der Rückgabe nicht über kleine Kratzer streiten. Außerdem sollte man darauf achten, dass die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit kulant ist. Sonst könnte sie zum Beispiel die Leistung kürzen, wenn man bei einer Brücke nicht die Durchfahrtshöhe beachtet. Gerade Neu-Mobilisten unterschätzen dieses Risiko bisweilen.

Zahlt beim Einbruch ins Wohnmobil die Hausratversicherung?

In der Regel leider nicht. Es sei denn, die Hausratpolice versichert ausdrücklich auch geparkte Pkw. Das ist aber eine Erweiterung, die extra kostet. Ansonsten erstreckt sich der Hausrat-Schutz nur auf feste Gebäude. Solche festen Gebäude können aber auch Garagen oder Parkhäuser sein. Wenn das Wohnmobil hier aufgebrochen wird, ist das laut "Finanztest" ein Fall für die Hausrat.

Eine Alternative sind Reisegepäckversicherungen. Die zahlen laut "Finanztest" aber meist nicht, wenn zwischen 22 und 6 Uhr eingebrochen wird. Es gibt aber auch maßgeschneiderte Wohnmobilpolicen, etwa die Campingpolice des ADAC oder die CA Camping Assekuranz.

Quelle: ntv.de

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