Politik

Mindestens ein Jahr Haft Einbruch wird künftig als Verbrechen bestraft

Die Aufklärungsquote bei Einbrüchen ist gering.

Die Aufklärungsquote bei Einbrüchen ist gering.

(Foto: dpa)

Mehr als 150.000 Wohnungen und Häuser räumen Diebe im vergangenen Jahr aus. Selten werden solche Einbruchsfälle aufgeklärt. Der Bundesrat verabschiedet nun ein neues Gesetz, das die Strafen drastisch verschärft. Es geht um Abschreckung.

Mit höheren Strafen und verschärften Ermittlungsmethoden sollen Wohnungseinbrüche besser bekämpft werden. Der Bundesrat billigte dazu das vom Bundestag Ende Juni beschlossene Gesetz, mit dem Einbrüche künftig nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft werden.

Nun wird die Mindeststrafe für Einbruchsdiebstahl in Wohnungen von bisher drei Monaten auf ein Jahr Gefängnis angehoben. Im härtesten Fall können Einbrecher mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Zudem wird der "minderschwere Fall" bei Einbruch abgeschafft, dadurch können Verfahren nicht mehr so schnell eingestellt werden. Die härteren Strafen sollen vor allem der Abschreckung dienen.

Um zudem die Ermittler im Kampf gegen Einbrecher zu stärken, dürfen diese künftig nach einem richterlichen Beschluss Kommunikationsdaten Verdächtiger auswerten, also zum Beispiel Telefon- oder Internetverbindungen sowie Standortangaben. Der Inhalt von Telefongesprächen oder E-Mails bleibt für die Fahnder aber tabu.

Im vergangenen Jahr gab es mehr als 150.000 Wohnungseinbrüche in Deutschland: Die Opfer erleiden oft nicht nur den materiellen Schaden, sondern auch einen Angriff auf die Privatsphäre - doch die Aufklärungsquote ist gering. Insbesondere die Union machte deswegen Druck, das Thema anzugehen.

Quelle: ntv.de, nsc/AFP

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