Politik

Selfie mit dem Stimmzettel Bundeswahlleiter stellt 42 Strafanzeigen

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(Foto: picture alliance / Julian Strate)

Das Filmen und das Fotografieren in der Wahlkabine ist verboten, um das Wahlgeheimnis zu schützen. Doch bei der Bundestagswahl im September halten sich nicht alle Wähler daran. Der Bundeswahlleiter zieht die Konsequenzen.

Der Bundeswahlleiter hat nach der Bundestagswahl 42 Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Verletzung des Wahlgeheimnisses gestellt. Hintergrund sind nach Angaben der "Welt" (Montagsausgabe) Fotos von ausgefüllten Stimmzetteln, die in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter aufgetaucht waren. "Wir haben die Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden eingereicht", zitierte die Zeitung die Justiziarin des Bundeswahlleiters.

Im Zuge der Bundestagswahl waren zahlreiche Hinweise auf mögliche Verletzungen des Wahlgeheimnisses eingegangen. Nun müssen die Strafverfolgungsbehörden prüfen, ob gegen die verdächtigen Personen Ermittlungen eingeleitet werden.

Laut Rechtslage muss die Wahl geheim stattfinden. Aus diesem Grund ist es verboten, beispielsweise einen ausgefüllten Stimmzettel zu fotografieren und die Aufnahmen zu veröffentlichen.

Quelle: ntv.de, chr/AFP

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